Psychotherapie

Aktuell gibt es drei psychotherapeutische Verfahren, die sogenannten Regelleistungsverfahren, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.

Dabei handelt es sich um

Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Verfahren.

Durchgeführt werden diese Verfahren sowohl von ärztlichen, als auch von psychologischen Psychotherapeuten. 

Psychotherapie ist immer dann angebracht, wenn davon auszugehen ist, dass Beschwerden keinen organischen Ursprung haben.