Verhaltenstherapie durch Psychotherapeut Klaus Becker

Sämtliche bei der Verhaltenstherapie erbrachte Leistungen, durch die von der KV zugelassenenen Psychotherapeuten, werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei privaten Krankenkassen empfiehlt sich eine vorherige Abklärung des Leistungsumfanges.

Verhaltenstherapie

Unter Verhaltenstherapie versteht man die Gruppe der auf der Lerntheorie aufbauenden Formen der Psychotherapie. Im Gegensatz zur Tiefenpsychologie geht die Verhaltenstherapie davon aus, dass neurotische Störungen auf erlernte Fehleinstellungen zurückzuführen sind, die durch ein Gegentraining sogenannte Dekonditionierung aufgehoben werden kann.

Anwendung bei Depressionen, Stottern, Suchterscheinungen, somotoforme Störungen, Angsterkrankungen und Schlafstörungen.

Verhaltenstherapeutische Methoden werden heutzutage gegen viele psychische Störungen und psychosomatische Erkrankungen eingesetzt. Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie der deutschen Bundesregierung ist Verhaltenstherapie wirksam gegen

      • Abhängigkeiten von psychotropen Substanzen (z. B. Alkoholabhängigkeit)
      • Schizophrenie und wahnhafte Störungen.
      • Affektive Störung (z. B. Depression),
      • Angststörungen (z.B. Agoraphobie, Phobie, Soziale Phobie, Panikstörung, Zwangsstörung),
      • Belastungsstörungen (z. B. Posttraumatische Belastungsstörung),
      • Dissoziative, Konversions- und somatoforme Störungen,
      • Essstörungen (z. B. Anorexia nervosa, Bulimia nervosa),
      • Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline Persönlichkeitsstörung),
      • psychosomatische Erkrankungen (z. B. Spannungskopfschmerz, Bluthochdruck)

Die Wirksamkeit kognitiv-verhaltenstherapeutischer Verfahren ist bei vielen psychischen Störungen in Hunderten von Studien belegt. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie der deutschen Bundesregierung hat die Verhaltenstherapie zudem als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eingestuft.